Kollektivlebensversicherung

Kollektivlebensversicherung
Lebensversicherung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass in ihrem Rahmen für Personen aus einem fest umschriebenen Personenkreis, der bestimmte gemeinsame Merkmale aufweist, Versicherungsverhältnisse abgeschlossen und geführt werden ( Gruppenversicherung). Es liegt eine zweigliedrige Vertragsbeziehung zugrunde: Zum einen regelt ein Kollektivrahmenvertrag (zwischen einem Lebensversicherungsunternehmen und einem Vertragspartner) die Abgrenzung des Personenkreises, die Art der Beitragszahlung (z.B. Sammelinkasso, Lastschriftverfahren) und die verwaltungstechnische Abwicklung. Innerhalb des Rahmenvertrages werden dann die einzelnen Lebensversicherungsverträge abgeschlossen.
- Als Ausnahme vom generellen Begünstigungsverbot bei der Lebensversicherung ermöglicht das Vorhandensein eines Kollektivlebensversicherungsvertrages die Gewährung von Vorteilen wie z.B. Einräumung von Rabatten oder eine vereinfachte Risikoprüfung bei Antragstellung. Unter Umständen ist auch eine abweichende Prämienkalkulation möglich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt Hinweise für die K. heraus, um einer Umgehung des Begünstigungsverbotes vorzubeugen. Danach sind wesentliche Merkmale eines Kollektivlebensversicherungsvertrages: Eine genügend große (mindestens zehn Versicherte, u.U. mindestens 100 Versicherte) und homogene Personengruppe, gewisse Konformität bei der Festlegung der Versicherungsleistungen, Mindestversicherungssummen und -prämien sowie eine vereinfachte Abwicklung (Sammelinkasso, Lastschriftverfahren, Sammelversicherungsschein) der einzelnen Versicherungsverhältnisse.
- K. werden typischerweise im Rahmen der  betrieblichen Altersversorgung ( Direktversicherung,  Rückdeckungsversicherung) abgeschlossen; Vertragspartner beim Rahmenvertrag ist hier der Arbeitgeber oder eine Einrichtung des Arbeitgebers. K. sind ebenso bei der Versicherung von Mitgliedern von Vereinen (Vereinssterbegeld-Versicherung) und Berufsverbänden, bei Restkreditversicherungen sowie bei Bausparkollektivlebensversicherungen ( Bausparen,  Lebensversicherung) zu finden.

Lexikon der Economics. 2013.

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